AGB

MIETBEDINGUNGEN

1. Der Mieter verpflichtet sich:

a) das Gerät vor dem ersten Einsatz in die Betriebshaftpflichtversicherung mit aufzunehmen;

b) das Gerät vor Überbeanspruchung zu schützen;

c) für Wartung und Pflege des Gerätes im üblichen Rahmen zu sorgen; bei einer ; Mietdauer von mehr als 150 Betriebsstunden gehen die vom Hersteller vorgeschriebenen Inspektionen zu Lasten des Mieters.

d) alle notwendigen Instandsetzungsarbeiten für die Inbetriebhaltung sofort sach- und fachgerecht durchführen zu lassen; ab 150 Betriebsstunden Mietdauer ebenfalls auf Kosten des Mieters.

e) das Gerät nach Beendigung der Mietzeit in einwandfreiem, betriebsfähigem, der Dauer der Einsatzzeit angemessenen Zustand zurückzugeben.

f) die anfallenden Kosten für Betriebsstoffe zu übernehmen.

2. Die Mietzeit beginnt an dem zwischen den Parteien vereinbarten Tag mit der Übergabe der Maschine an den Mieter oder dessen Beauftragten. Wird die Maschine versandt, beginnt sie Mietzeit mit dem Zeitpunkt der Übergabe an den Frachtführer. Wird die Maschine nicht an dem vereinbarten abgenommen, so beginnt die Mietzeit an diesem Tage.
Die Mietzeit endet mit dem Tage der Rückgabe oder bei Versendung mit dem Eintreffen der Mietsache auf dem Lagerplatz des Vermieters.
Der Mietvertrag setzt 1-Schicht. Betrieb, d.h. pro Arbeitstage maximal 8 Betriebsstunden voraus. Mehrstunden werden gesondert in Rechnung gestellt.

3. Die Versendung der Mietsache erfolgt auf Kosten und Gefahr des Mieters.

4. An- und Abtransport gehen zu Lasten des Mieters.

5. Wird die Mietsache gestohlen oder unterschlagen, so hat der Mieter dem Vermieter den Wiederbeschaffungswert der Mietsache zu ersetzen. Dem Mieter steht es frei auf seine Kosten eine Diebstahlversicherung abzuschließen.

6. Die Maschinen werden mit vollem Treibstofftank und Öl vermietet; ist der Tank bei Rückgabe nicht voll, wird die Differenzfüllung berechnet.

7. Fehlendes Werkzeug und Zubehör bei Rückgabe oder Abholung der Maschinen werden dem Mieter weiterberechnet.

8. Für Transport und Baustellengewaltschäden ist allein der Mieter verantwortlich.

9. Für Ausfallzeit durch Schlechtwetter und Reperaturen besteht kein Ersatzanspruch.

10. Der Mietbetrag ist im voraus zu bezahlen und zwar sofort nach Rechnungsstellung rein netto. Bei Zielüberschreitung werden bankübliche Verzugszinsen berechnet. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution oder eine Mietvorauszahlung zu verlangen.

Ist der Mieter mit der Zahlung des Mietpreises in Verzug, so ist der Vermieter berechtigt, die Mietsache sofort zurückzuholen. In diesem Falle ist der Mieter jedoch verpflichtet, die Miete bis zur vertragsmäßigem Beendigung des Mietverhältnisses, längstens jedoch für 30 Tage, weiterzuzahlen. Mietbeträge sind sofort netto zahlbar ohne Abzug.

11. Für Schäden, die dem Mieter durch Ausfall des gemieteten Gerätes entstehen, haftet der Vermieter nicht.

12. Der Mietvertrag ist Bestandteil unserer allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen, soweit hier nicht anders beschrieben.

13. Gerichtsstand ist Homburg.